0201 / 50 66 717

Reparaturbestätigung

Reparaturbestätigung durch einen Sachverständigen


Für die Reparaturbestätigung wird der gleiche Gutachter empfohlen, der bereits den Schadengutachten erstellt hat. Dieser ist mit dem Fall detailliert betraut, so dass die Reparaturbestätigung sehr einfach erstellt werden kann. Falls Sie doch einen anderen Gutachter für Zwecke der Reparaturbestätigung beauftragen möchten, wird der Nachweis der Unterlagen über den Schaden in Detail erforderlich, zum Beispiel das Gutachten oder die Reparaturdokumentation.
Ihr Gutachter prüft für Sie die Reparaturqualität, fertigt die Reparaturbestätigung an undverschickt diese an die gegnerische Versicherung. (Die Reparaturrechnung ist nicht erforderlich)


Andere Möglichkeiten für eine Reparaturbestätigung:



Fehlende Reparaturbestätigung