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Unfallschaden (Haftpflicht): Parteien und deren Zuständigkeiten

 

Aufgabe der Versicherung ist die Regulierung des eingetretenen Schadens. Dabei verfolgt die Versicherung an erster Stelle eigenes Interesse – die Ausgaben bei der Schadenabwicklung möglichst gering zu halten.

Der Kfz-Sachverständiger oder Kfz-Gutachter ist Ihr Partner für technische Fragen und Ermittlung der eingetretenen Veränderungen aufgrund eines Unfalls (Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall…). Ein unabhängiger Gutachter richtet sich nach Ihrem Interesse.

Die Reparaturbetriebe (Kfz-Werkstätte, Autohäuser) bieten Kostenvoranschläge und Gutachten an. Als ein Wirtschaftsunternehmen verfolgen diese eigenes Interesse – durch Ihr Schadenfall Geld zu verdienen (oft wird es verschwiegen, welche Lösung für Sie die beste ist).

Der Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen und sorgt für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche in der Schadenabwicklung. In einem Streitfall sorgt dieser für die Klärung der Schuldfrage.


 



Gutachten vs. Kostenvoranschlag

 

Laut Gesetz steht Ihnen im Schadenfall (Kfz-Haftpflichtschaden) das Recht zu, einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Schadenberechnung zu beauftragen. Die Ermittlung der Reparaturkosten, die Reparaturkosten selbst und weitere schadenrelevante Parameter zählen zum Schadenersatz und werden von der gegnerischen Versicherung getragen.

Im Gegensatz zu einem Gutachten berücksichtigt der Kostenvoranschlag die „weiteren schadenrelevanten Parameter“ nicht. Des Weiteren weigern sich die Versicherungen die Kosten für den Kostenvoranschlag zu übernehmen.

 

Schadenrelevante Parameter:

 

  • Der Kostenvoranschlag berücksichtigt die Wertminderung Ihres Fahrzeuges nicht. Sogar nach einer fachgerechten Reparatur des Unfallschadens kann dennoch eine Wertminderung eintreten. Dieser Verlust (die Wertminderung) ist ein Bestandteil des Gutachtens und wird von der Versicherung erstattet.

  • Der Wiederbeschaffungswert ist ein Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall und stellt oft eine wichtige Berechnungsgröße im Schadenfall dar. Dieser Wert ist ein wichtiges Kriterium für die Feststellung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur. Der Wiederbeschaffungswert wird ausschließlich in einem Gutachten ermittelt.

  • Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Dieser Wert ist besonders wichtig, falls es sich um einen Totalschaden handelt oder Sie das beschädigte Fahrzeug im unreparierten Zustand verkaufen möchten.

  • Im Kostenvoranschlag wird die Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs nicht berücksichtigt. Die Versicherung haftet aber auch in diesem Fall und entschädigt Sie für diese Umstände.

 

Im Weiteren erfolgt bei einem Kostenvoranschlag keine Benennung von Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten. Ein Gutachter dagegen führt diese Risiken transparent auf.

 



Warum ein unabhängiger Kfz-Gutachter?

 

Ein unabhängiger Kfz-Gutachter ist im Schadenfall Ihr unparteiischer Ansprechpartner für alle technischen Fragen und sorgt für Transparenz und Sicherheit in der Schadenabwicklung.

Ein nicht unabhängiger Gutachter (von einer Versicherung oder von einer Kfz-Werkstatt oder einem Autohaus) handelt im Eigeninteresse! Oft wird die für Sie optimale Lösung verschwiegen.

Nur der unabhängige Gutachter sorgt für die Sicherheit in Ihrem Schadenfall. Hier sind einige Beispiele:


  • Ob in Ihrem Fall das Unfallfahrzeug repariert werden soll oder es ist wirtschaftlich, das Fahrzeug unrepariert zu veräußern, von einem unabhängigen Gutachter erhalten Sie hierfür eine unvoreingenommene Meinung.

  • Die Reparatur wurde von einem Reparaturbetrieb mangelhaft ausgeführt oder Sie sind unsicher, dass diese fachgerecht ausgeführt wurde. Der unabhängige Gutachter führt eine Nachbesichtigung durch und unterstützt Sie im Streitfall bis zum Abschluss der fachgerechten Reparatur.

  • Nicht alle Reparaturwege werden von den Versicherungen anerkannt. Ein unabhängiger Gutachter berücksichtigt stets die wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkte beim Erstellen des Gutachtens und schütz Sie davor.

  • Bei der Reparaturkostenausweitung liegt im Falle eines unabhängigen Gutachtens das Prognoserisiko nicht beim Reparaturbetrieb, sondern beim Gutachter. Dadurch haben Sie die Sicherheit, dass die Reparaturkostenausweitung von der Versicherung getragen wird.

  • Beim Erstellen eines Gutachtens prüft der unabhängige Gutachter die Unfallschäden auf Plausibilität und stellt damit sicher, dass die Schäden tatsächlich aus diesem Unfall hervorgehen.

  • Im Falle einer Kürzung der Reparaturkosten bzw. des Schadensersatzes durch die Versicherung werden Sie von einem unabhängigen Gutachter nicht im Stich gelassen. Dieser nimmt zu jedem Punkt Stellung und klärt Sie auf, welche Kürzungen zu akzeptieren sind und welche nicht.

Nehmen Sie jeden Vorschlag unter die Lupe und treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen.



Weitere Möglichkeiten für eine Reparaturbestätigung

 

Reparaturrechnung

Die Reparaturrechnung kann als Reparaturbestätigung genutzt werden. In diesem Fall reichen die Reparaturrechnung und ein Zweizeiler aus. Ratsam ist die Überprüfung der Reparaturqualität durch Ihren Gutachter.

 

Selbst erstellte Bestätigung

Sie können eine Reparaturbestätigung selbst erstellen. Hierfür müssen Sie ein kurzes Schreiben an die Versicherung erstellen, mit den Angaben wie Schadennummer, Fahrzeug, amtliches Kennzeichen, Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie die Reparaturdauer. Zusätzlich fertigen Sie vier-fünf Fotos von Ihrem bereits reparierten Fahrzeug, dabei soll eine Tageszeitung im Bild gut sichtbar sein, um die Aktualität der Fotos zu sichern.

Eine Überprüfung der Reparaturqualität von Ihrem Gutachter ist ratsam. In den letzten beiden Fällen (Reparaturrechnung und selbst erstellte Bestätigung) hat die Versicherung einen Spielraum für die Einstufung des Umfanges, in dem die Reparatur durchgeführt wurde.


Arten bzw. Umfang der Reparatur


  • Fachgerecht instandgesetzt
  • Instandgesetzt
  • Provisorisch instandgesetzt
  • Teilreparatur

 

Folgen fehlender Reparaturbestätigung


Ohne einer Reparaturbestätigung wird nur Teil der Schadenhöhe beglichen, da hier der Nutzungsausfall während der Reparatur gar nicht eintritt sowie die errechnete Wertminderung nur als eine „fiktive Wertminderung“ betrachtet wird. Ohne Nachweis einer Reparatur rechnet die Versicherung (vor allem bei größeren Schäden oder älteren Fahrzeugen, wo die Reparaturkosten etwa 60-70% des Widerbeschaffungswertes betragen) den Schaden auf Basis Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert –(minus) Restwert) ab. Dieser Weg ist für die Versicherung günstiger, als eine Auszahlung des gesamten Schadens (Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung sowie Nutzungsausfallkosten).

…„Kommt es zu einem erneuten Unfall und sind die gleichen Teile des Fahrzeugs betroffen, so könnte die gegnerische Versicherung - die über ein versicherungsübergreifendes Informationssystem Einblick in die Schadenshistorie eines Fahrzeuges hat - den Standpunkt vertreten, dass der „fiktiv abgerechnete" Schaden des Unfalls zuvor nicht behoben wurde und daher durch den neuen Unfall gar kein neuer Schaden entstanden, jedenfalls der „Altschaden" zu berücksichtigen sei.

Dann steht der Autofahrer in der Pflicht, nachzuweisen, dass beim vorigen Unfall eine Reparatur stattgefunden hat.

Die Lösung: Eine Reparaturbestätigung." Quelle anwalt.de services AG,

https://www.anwalt.de/rechtstipps/nach-unfall-reparaturbestaetigung-einholen-und-bezahlen-lassen_053151.html